- Kompetenz - info!
- Kompetenz: Das Wort Kompetenz kommt von lateinisch competentia „das Zusammentreffen, Stimmen“ (zu competere „zusammentreffen, geeignet, fähig sein“). Bereits im römischen Recht war das Adjektiv competens im Sinn von „zuständig, rechtmäßig“ gebräuchlich. Als competentia wurden seit dem 13. Jahrhundert allgemein die einer Person für den Lebensunterhalt zustehenden Einkünfte und im Besonderen der Bedarf der Kleriker bezeichnet. Der Rechtsbegriff beneficium competentiae bedeutete, einem Schuldner nur so viel abzunehmen, dass ihm das Existenzminimum zum Lebensunterhalt blieb. In diesem Sinn wurde das Wort noch bis ins 20. Jahrhundert hinein in der Militärsprache gebraucht: Hier bezeichnete es das, was Angehörigen des Heeres oder der Marine an Geld, Verpflegung, Unterkunft und Bekleidung zustand.Neben diesem juristischen Sinn wurde der Begriff Kompetenz seit dem 18. Jahrhundert auch in der heutigen Bedeutung von „Zuständigkeit, Befugnis“ gebraucht. Mit der Entstehung der Nationalstaaten Anfang des 19. Jahrhunderts wurde er dann auch bezüglich der Rechte und Pflichten von Staatsorganen verwendet.Die reduplizierte Form Kompetenzkompetenz bedeutet im Völkerrecht die Souveränität eines Staates, sein Rechtswesen eigenständig festzulegen. Bezüglich staatlicher Organe ist mit Kompetenzkompetenz deren Befugnis gemeint, in einem Streitfall anhand der geltenden Gesetze über ihre eigene Zuständigkeit entscheiden bzw. diese gegebenenfalls auch zulasten anderer Organe ausweiten zu können.
Universal-Lexikon. 2012.